Vertragsbedingungen 

Die Tierpension bestätigt, dass eine Betriebshaftpflicht Versicherung besteht.

Der Tierhalter hatte vor Vertragsabschluss die Möglichkeit, die Hundepension zu besichtigen und wurde auf die Haltungsform (max. 4 Hunde zusammen im Haus - Rudelhaltung) ausdrücklich hingewiesen. Der Tierhalter erklärt sich mit der Haltungsform einverstanden. Der Tierhalter erklärt, dass er die Risiken einer Beißerei unter Hunden kennt und in Kauf nimmt und die eventuellen Kosten einer tierärztlichen Behandlung des eigenen Hundes selbst trägt.

Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Tierhalter dieses Hundes die dadurch entstanden Kosten, z.B. Desinfektion, Tierarztbehandlung und Mitbehandlung angesteckter Hunde

Läufige Hündinnen und kranke Hunde werden nicht aufgenommen, auch wenn der Vertrag bereits von beiden Parteien unterschrieben wurde. In diesem Fall kann die Tierpension vom Vertrag zurücktreten. 
Ebenfalls werden keine unkastrierten Rüden aufgenommen.

Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund eine gültige Impfung gegen Hepatitis, Parvovirose, Leptospirose, Staupe, Zwingerhusten und Tollwut hat. Der Impfpass wurde vorgelegt. Sollte Ihr Hund von einer Tierschutzorganisation vermittelt worden sein und aus dem Mittelmeerraum stammen, muss ein Bluttest (Mittelmeerkrankheiten) vorgelegt werden.

Der Tierhalter bestätigt, dass sein Hund mit Artgenossen sozialverträglich ist und keine Gefahr für Menschen darstellt. 

Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass in Notfällen und bei akuten Erkrankungen oder Verletzungen die erforderliche Behandlung bei einem Tierarzt erfolgt, der von der Tierpension bestimmt wird. Die Tierpension wird für diesen Fall ermächtigt, im Namen und auf Rechnung des Tierhalters die Behandlung des Tieres zu beauftragen. 

 Bei Nichtabholung des Hundes zum vereinbarten Zeitpunkt werden die zusätzlichen Tage dem Tierhalter in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung des Hundes spätestens nach drei Tagen und ohne einer einvernehmlichen Verlängerung der Aufenthaltsdauer zwischen den Parteien ist es der Tierpension vorbehalten, den Hund ins Tierheim zu bringen. Evtl. Kosten hierfür trägt der Tierhalter. 

Die Tierpension darf Film-/Fotoaufnahmen des Tieres ausschließlich zur Werbung für das eigene Unternehmen verwenden.

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieses Vertrages unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägig gesetzliche Regelung ersetzt.   

Der Tierhalter bestätigt, alle Angaben vollständig und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und die AGB´s zur Kenntnis genommen zu haben.

 

Gerichtsstand ist Ulm.

 

 

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